Der Weg zur logopädischen Therapie

Kontaktaufnahme & Terminvereinbarung

Zuerst bitte ich um Kontaktaufnahme mit mir, um einen Termin bzw. die weitere Vorgehensweise zu vereinbaren.

Fachärztliche Zuweisung

Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (z.B. durch den Hausarzt, den Neurologen, den HNO-Arzt, den Zahnarzt, etc.). Die Zuweisung erfolgt mittels Verordnungsschein, auf dem folgende Informationen angeführt werden sollen:

  • Ihre persönlichen Daten
  • die ärztliche Diagnose
  • die Zuweisung zur logopädischen Therapie (mit genauem Wortlaut der Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten, bei Bedarf zusätzlich Vermerk des Hausbesuchs)
  • der Name der Therapeutin

Da Ihr Therapiebedarf von der Diagnose abhängt, bespreche ich Details gerne telefonisch mit Ihnen.

Chefärztliche Bewilligung durch Ihre Krankenkasse

Der Verordnungsschein muss bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden (als Voraussetzung für die teilweise Rückerstattung durch Ihre Sozialversicherungsanstalt); sowohl der ärztliche Verordnungsschein als auch die chefärztliche Bewilligung müssen zum Ersttermin mitgenommen werden.

Logopädische Diagnostik/ Therapie/ Beratung

Kostenzuschuss

Ich arbeite als Wahllogopädin. Nach der 10. logopädischen Therapieeinheit erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie dann gemeinsam mit dem Verordnungsschein, der chefärztlichen Bewilligung und der Zahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen und somit einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen. Wenn Sie zusätzlich privat versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen. Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Krankenkasse über die entsprechenden Tarife der Kostenrückerstattung.

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